Nach einem abgeschlossenen Testlauf wird die SVLFG/LBG nun ab Anfang Mai 2019 sukzessive eine umfassende Angleichung der bei ihr erfassten Weinbauflächenbestände an die Daten der Weinbaukarteien Baden und Württemberg durchführen.
Im Rahmen des Abgleichs werden sämtliche Flächendifferenzen bis 10 Ar durch eine Anpassung der LBG-Daten an die Weinbaukarteidaten berichtigt. Für die betroffenen Mitglieder wird dann ab dem nächsten Beitragsbescheid der LBG – dem Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2018, Versand ab Ende Juli 2019 – dieselbe Weinbaufläche berücksichtigt wie in der Weinbaukartei angegeben. Sollten der LBG zwischenzeitlich bereits Flächenveränderungen für das Jahr 2018 oder für 2019 gemeldet worden sein, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.
In einigen Fällen wird der LBG aus der Weinbaukartei die Produktion von Tafeltrauben bekannt. Diese wird bei der LBG dem satzungsmäßigen Produktionsverfahren „Beerenobst“ zugeordnet. Auch hier erfolgt ggf. eine Umstellung der Fläche ab dem Umlagejahr 2018.
In folgenden Sachverhalten werden die Betroffenen vor einer Berichtigung zunächst angeschrieben und um Aufklärung der Differenz gebeten:
• In der Weinbaukartei wird eine Weinbauflache geführt, aber nicht bei der LBG.
• Bei größeren Flächendifferenzen als 10 Ar werden zunächst die LBG-Mitglieder angeschrieben, die bei der LBG einen kleineren Flächenbestand gemeldet haben als in der Weinbaukartei. Anschließend werden die Mitglieder angeschrieben, die bei der LBG mit einem größeren Bestand geführt werden als in der Weinbaukartei.
Durch den jetzt anstehenden umfassenden Datenabgleich, der für die Winzer sowie für die LBG mit einem gewissen Aufwand verbunden sein wird, schafft die LBG die Voraussetzungen für spätere automatisierte Datenabgleiche, die in erheblichem Umfang zur Beibehaltung der Beitragsgerechtigkeit und zur Einsparung von Verwaltungsaufwand und -kosten beitragen sollen.
Nach einem abgeschlossenen Testlauf wird die SVLFG/LBG nun ab Anfang Mai 2019 sukzessive eine umfassende Angleichung der bei ihr erfassten Weinbauflächenbestände an die Daten der Weinbaukarteien Baden und Württemberg durchführen.
Im Rahmen des Abgleichs werden sämtliche Flächendifferenzen bis 10 Ar durch eine Anpassung der LBG-Daten an die Weinbaukarteidaten berichtigt. Für die betroffenen Mitglieder wird dann ab dem nächsten Beitragsbescheid der LBG – dem Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2018, Versand ab Ende Juli 2019 – dieselbe Weinbaufläche berücksichtigt wie in der Weinbaukartei angegeben. Sollten der LBG zwischenzeitlich bereits Flächenveränderungen für das Jahr 2018 oder für 2019 gemeldet worden sein, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.
In einigen Fällen wird der LBG aus der Weinbaukartei die Produktion von Tafeltrauben bekannt. Diese wird bei der LBG dem satzungsmäßigen Produktionsverfahren „Beerenobst“ zugeordnet. Auch hier erfolgt ggf. eine Umstellung der Fläche ab dem Umlagejahr 2018.
In folgenden Sachverhalten werden die Betroffenen vor einer Berichtigung zunächst angeschrieben und um Aufklärung der Differenz gebeten:
• In der Weinbaukartei wird eine Weinbauflache geführt, aber nicht bei der LBG.
• Bei größeren Flächendifferenzen als 10 Ar werden zunächst die LBG-Mitglieder angeschrieben, die bei der LBG einen kleineren Flächenbestand gemeldet haben als in der Weinbaukartei. Anschließend werden die Mitglieder angeschrieben, die bei der LBG mit einem größeren Bestand geführt werden als in der Weinbaukartei.
Durch den jetzt anstehenden umfassenden Datenabgleich, der für die Winzer sowie für die LBG mit einem gewissen Aufwand verbunden sein wird, schafft die LBG die Voraussetzungen für spätere automatisierte Datenabgleiche, die in erheblichem Umfang zur Beibehaltung der Beitragsgerechtigkeit und zur Einsparung von Verwaltungsaufwand und -kosten beitragen sollen.