Wirtschaft & Steuer

Zahlungsansprüche für 80 Euro noch schnell verkaufen

Bis Antragsschluss 15. Mai verbleibt nicht mehr viel Zeit, um Zahlungsansprüche (ZA) an andere Landwirte wirksam für das Prämienjahr 2019 zu übertragen. Darauf weist der BLHV hin.

ZA werden regelmäßig frei bei Flächenverlusten. Auch wenn Neueinsteiger und Junglandwirte Flächen außerhalb der Hofübernahme aufnehmen und kostenlose Erstzuteilung mit dem Gemeinsamen Antrag beantragen, werden große Mengen an ZA beim Vorbewirtschafter überzählig. Bleiben Zahlungsansprüche in einem Betrieb zwei aufeinander folgende Jahre ungenutzt, ziehen die Antragsbehörden sie nachträglich in die Nationale Reserve ein. In FIONA kann der Antragsteller unter DZ1 nachsehen, ob und wieviel ZA noch nachträglich für das Jahr 2018 in die Nationale Reserve  eingezogen werden. Stehen ZA bereits für den Einzug an, so sind diese für den betreffenden Betrieb bereits verloren und er kann diese nicht mehr an andere Landwirte übertragen.

Für Mitglieder gebührenfrei beim BLHV

Landwirte sollten deshalb überzählige ZA möglichst sofort, spätestens aber nach einmaliger Nichtnutzung an einen anderen aktiven Landwirt in Deutschland übertragen. BLHV-Mitglieder können hierzu gebührenfrei und  einfach die ZA-Vermittlung des BLHV nutzen mit einem Formular, das unter Telefon 0761/27133-221 erhältlich ist.

Zwischen zwei Varianten wählen

Dabei können sie zwischen zwei Varianten wählen: Sie können überzählige ZA verkaufen für 80 Euro je ZA zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Oder sie können „solidarische“ ZA kostenlos einreichen und in den Folgejahren bei Bedarf wieder bis zum selben Umfang zurückerhalten. Die Übertragungsmeldungen werden komfortabel durch einen bevollmächtigten BLHV-Meldevertreter erledigt. Sowohl FIONA als auch die InVeKoS-Datenbank (ZID) geben dem Antragsteller eine Übersicht über die Nutzung seiner ZA in den Antragsjahren 2017 und 2018. Jeder Antragsteller sollte prüfen, ob das ZA-Konto übereinstimmt mit dem Umfang der beihilfefähigen Hektare, empfiehlt der BLHV. FIONA weist unter Maßnahmen/DZ den aktuellen Umfang von im Besitz befindlichen ZA aus. FIONA gibt zudem unter DZ2.1 exakt an, in welchem Umfang die aktuell aktivierte Fläche des Betriebes abweicht von den zur Verfügung stehenden ZA. Ist die Differenz negativ, verfügt der Betrieb 2018 über weniger Fläche als ZA. Somit hat er in diesem Fall überzählige ZA, die er abgeben sollte. Ist die Differenz positiv, sollte der Antragsteller versuchen, die fehlenden ZA von einem anderen Landwirt in Deutschland zu beschaffen. Auch hier ist die BLHV-Vermittlung behilflich.

Umfang genau festlegen

Es ist grundsätzlich empfehlenswert, den Umfang der ZA, der übertragen werden soll, auf zwei Stellen hinter dem Komma genau festzulegen. Auch der Übernehmer von ZA sollte darauf achten, dass er in seinem Flurstücksverzeichnis in ausreichenden Umfang über Hektarflächen zur Aktivierung seiner Zahlungsansprüche verfügt. Der BLHV weist schließlich darauf hin, dass auch ZA-Übertragungen von einem Gesellschafter auf die GbR oder umgekehrt sowie ZA-Übertragungen auf den Hofnachfolger gemeldet werden müssen. Die Übertragung erfolgt stets durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Landwirten. Es ist dafür keine Schriftform erforderlich. Der Übernehmer von ZA kann die übertragenen ZA noch für das Prämienjahr 2019 aktivieren, wenn die Übertragung bis zum 15. Mai 2019 erfolgt ist. Die offizielle Übertragungsmeldung muss für die Prämienwirksamkeit in diesem Jahr bis spätestens 10. Juni abgeschlossen sein. Abgeber und Übernehmer können das online direkt über die ZID erledigen oder mit einem Papierformular über die Landwirtschaftsämter. Sie können auch einen Meldevertreter beauftragen.

Gd

WordPress Double Opt-in by Forge12