Politik

Deutsche Landwirte fordern Vertrauensschutz und Verlässlichkeit

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Bauernverband Saar, Hessischem Bauernverband, Landesbauernverband in Baden-Württemberg und DBV

Forderungen der Bauernverbände zur Agrarministerkonferenz

Anlässlich der Agrarministerkonferenz im pfälzischen Landau fordern die Landesbauern- und Winzerverbände Rheinland-Pfalz Süd, Rheinland-Nassau, Saar, Hessen und Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband praktikable Lösungen bei der Düngeverordnung. Bei einer vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd organisierten Kundgebung richteten Vertreter der Verbände ihre Anliegen an die politisch Verantwortlichen. 

Die Bauernverbände stehen klar zum Gewässerschutz. In einem gemeinsamen Forderungskatalog setzen sich die Verbände unter anderem für eine verlässliche Politik im Bereich des Düngerechts ein. Die vor eineinhalb Jahren verabschiedete neue Düngeverordnung hatte bereits eine weitreichende Auflagenverschärfung für die Bauern bedeutet. Dieses Regelwerk führt bereits zu drastischen Einschnitten bei der Düngung und Tierhaltung und muss sich zunächst bewähren können, bevor es erneut überarbeitet wird. Die Verbände kritisieren daher die Drohung der EU-Kommission, mit der Verhängung von Strafzahlungen weitere Verschärfungen der Düngeverordnung zu erreichen, als völlig unangemessen. Vor diesem Hintergrund fordern sie ein gesetzgeberisches Moratorium für die laufende Umsetzungsphase des Düngerechts. 

Eine pauschale Deckelung der Düngung von 20 Prozent unter dem Bedarf würde zum Abbau von Bodenhumus führen, gegen das Prinzip einer bedarfsgerechten und punktgenauen Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen verstoßen und ist daher fachlich schlicht unsinnig. Es besteht die Gefahr, dass der Anbau bestimmter Kulturen aus einigen Regionen oder aus Deutschland verdrängt wird. Die gesicherte Erzeugung von Qualitätsweizen wäre dann beispielsweise nicht mehr möglich. So ist es etwa in Dänemark – mit einer vergleichbaren Regelung – nicht mehr möglich, Brotgetreide anzubauen.  

Darüber hinaus fordern die Verbände eine stärkere Praxisorientierung der geplanten Maßnahmen. So sei eine pauschale Pflicht zum Anbau von Zwischenfrüchten nicht vereinbar mit dem gleichzeitigen Verzicht auf eine Düngung. Zudem sei ein verpflichtender Anbau von Zwischenfrüchten nach einigen Kulturen im Herbst sowie in trockenen Gebieten fachlich nicht zu rechtfertigen. Auch ist ein Düngeverbot im Herbst fachlich nicht vertretbar, da einige Kulturen vor dem Winter bereits einen enormen Wachstumsschub aufweisen und daher Nährstoffe benötigen. 

Aus Sicht der Landwirtschaft müssen zudem künftig die Regelungen für nitratsensible Gebiete differenzierter dort greifen, wo hinsichtlich der Erreichung der Gewässerschutzziele noch Handlungsbedarf besteht. Daher fordern die Bauernverbände einen stärkeren Fokus auf rote Teilgebiete von Grundwasserkörpern. Die Länder und die Wasserwirtschaft dürfen diese differenzierte Herangehensweise nicht länger mit Verweis auf den hohen Aufwand ablehnen. Letztlich fordern die Verbände, die Landwirte bei der Umsetzung der Düngeverordnung mit einem Förderprogramm zur Ausdehnung der Lagerkapazität und zur Anschaffung emissionsmindernder Ausbringungstechnik für Wirtschaftsdünger sowie für eine flächenmäßige besonders gewässerschonende Landbewirtschaftung zu begleiten. 

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