EU-Agrarpolitik: Die Kreisvorsitzenden und der Vorstand des BLHV beschlossen die Position des Verbandes zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020. Sie fordern vor allem, dass das Zwei-Säulen-Modell seine klare Kontur beibehält.
Die Erste Säule soll nicht Aufgaben der Zweiten Säule erfüllen müssen, erklärt der BLHV. Beide Säulen hätten eine existenziell wichtige Bedeutung für die Landwirtschaft. Eine ausreichende Finanzierung sei somit unerlässlich und diese müsse noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 abgesichert werden.
Hogan hat gute Ideen, aber …
In einer Klausurtagung wertete der Erweiterte BLHV-Vorstand die GAP-Vorschläge aus, die EU-Kommissar Phil Hogan in diesem Sommer vorgestellt hat. Ein schnelles Fazit war, dass sie gute Ideen zur Entbürokratisierung beinhalten, diese aber noch praktikabel umgesetzt werden müssen. So sei der Verzicht auf Anlastungen der Behörden und auf zusätzliche Kontrollen zu begrüßen sowie auch, dass die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen sollen. Die Umsetzung des Strategieplans müsse jedoch gemeinsam mit der Landwirtschaft gemacht werden, so der BLHV. Leitlinien zur Umsetzung gibt das neue Positionspapier des BLHV vor. In zwei großen Blöcken werden Forderungen zur Ersten und Zweiten Säule aufgeführt. Einige Forderungen bringt der Verband schon seit langem in die politische Diskussion ein, wie zum Beispiel die bessere Förderung der ersten Hektare und einige Vorschläge zur Vereinfachung. So fordert der BLHV schon seit geraumer Zeit, dass Bagatellgrenzen eingeführt und das System der Zahlungsansprüche abgeschafft werden sollen.
Pauschale für Junglandwirte
Doch insbesondere durch die Impulse von Karl Bauer, Abteilungsleiter bei der Landwirtschaftskammer Österreich, der zur Klausurtagung die österreichische Sicht auf die GAP präsentierte, kamen auch gänzlich neue Forderungen hinzu. Zum Beispiel fordert der BLHV nun, dass der Staat künftig die Flächengröße zu bestimmen hat und auch für deren Richtigkeit die volle Verantwortung trägt. Diese grundlegende Beweislastumkehr bei den Flächenangaben wird auch von Österreich beabsichtigt. Eine weitere Neuausrichtung fordert der BLHV bei der Junglandwirte-Prämie, die bisher als Zuschlag je Hektar ausgezahlt wird. Sie soll künftig als einheitliche Pauschale an den Junglandwirt ausgezahlt werden. So kann die Prämie besser genutzt werden, wenn zum Beispiel im Zuge der Hofübergabe Investitionen in den Betrieb fällig werden. Des Weiteren sieht der BLHV dringenden Klärungsbedarf bei der Definition des „echten Betriebsinhabers“, also desjenigen, der Anspruch auf Direktzahlungen hat. Keinesfalls dürften Nebenerwerbsbetriebe von der neuen Definition ausgeschlossen werden, erklärt der BLHV in seinem Positionspapier.
Anreizkomponente
Um gesellschaftliche, agrarstrukturelle und umweltpolitische Ziele erreichen zu können, hält der BLHV es für notwendig, dass die Zweite Säule mit einer zusätzlichen Anreizkomponente und den dafür benötigten Mitteln ausgestattet wird. Jedoch müsse die Verantwortung für die Erfüllung dieser Ziele beim Land bleiben und dürfe nicht auf die Betriebe abgewälzt werden. Außerdem fordert der BLHV, dass die Förderung der in letzter Zeit viel diskutierten Mehrgefahrenversicherungen über die Zweite Säule finanziert werden soll. Ebenso müssten verstärkt Investitionen gefördert werden, mit denen die Landwirte dem Klimawandel besser begegnen können, wie zum Beispiel der geschützte Anbau von Obst und Gemüse oder Beregnungsverbände.
Tierhalter besserstellen
Eine weitere wichtige Aufgabe der Zweiten Säule sieht der BLHV in der Besserstellung der tierhaltenden Betriebe. Hier müssten zum einem passgenaue Investitionsförderungen angeboten werden, die auch einen wirksamen Anreiz für die Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bringen. Außerdem fordert der BLHV für Grünland einen linear gestaffelten Tierbesatzzuschlag und die Ausweisung spezifisch benachteiligter Gebiete auf Gemarkungen mit hohem Anteil an Grünland.
Elsner
BLHV-Position zur GAP
EU-Agrarpolitik: Die Kreisvorsitzenden und der Vorstand des BLHV beschlossen die Position des Verbandes zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020. Sie fordern vor allem, dass das Zwei-Säulen-Modell seine klare Kontur beibehält.
Die Erste Säule soll nicht Aufgaben der Zweiten Säule erfüllen müssen, erklärt der BLHV. Beide Säulen hätten eine existenziell wichtige Bedeutung für die Landwirtschaft. Eine ausreichende Finanzierung sei somit unerlässlich und diese müsse noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 abgesichert werden.
Hogan hat gute Ideen, aber …
In einer Klausurtagung wertete der Erweiterte BLHV-Vorstand die GAP-Vorschläge aus, die EU-Kommissar Phil Hogan in diesem Sommer vorgestellt hat. Ein schnelles Fazit war, dass sie gute Ideen zur Entbürokratisierung beinhalten, diese aber noch praktikabel umgesetzt werden müssen. So sei der Verzicht auf Anlastungen der Behörden und auf zusätzliche Kontrollen zu begrüßen sowie auch, dass die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen sollen. Die Umsetzung des Strategieplans müsse jedoch gemeinsam mit der Landwirtschaft gemacht werden, so der BLHV. Leitlinien zur Umsetzung gibt das neue Positionspapier des BLHV vor. In zwei großen Blöcken werden Forderungen zur Ersten und Zweiten Säule aufgeführt. Einige Forderungen bringt der Verband schon seit langem in die politische Diskussion ein, wie zum Beispiel die bessere Förderung der ersten Hektare und einige Vorschläge zur Vereinfachung. So fordert der BLHV schon seit geraumer Zeit, dass Bagatellgrenzen eingeführt und das System der Zahlungsansprüche abgeschafft werden sollen.
Pauschale für Junglandwirte
Doch insbesondere durch die Impulse von Karl Bauer, Abteilungsleiter bei der Landwirtschaftskammer Österreich, der zur Klausurtagung die österreichische Sicht auf die GAP präsentierte, kamen auch gänzlich neue Forderungen hinzu. Zum Beispiel fordert der BLHV nun, dass der Staat künftig die Flächengröße zu bestimmen hat und auch für deren Richtigkeit die volle Verantwortung trägt. Diese grundlegende Beweislastumkehr bei den Flächenangaben wird auch von Österreich beabsichtigt. Eine weitere Neuausrichtung fordert der BLHV bei der Junglandwirte-Prämie, die bisher als Zuschlag je Hektar ausgezahlt wird. Sie soll künftig als einheitliche Pauschale an den Junglandwirt ausgezahlt werden. So kann die Prämie besser genutzt werden, wenn zum Beispiel im Zuge der Hofübergabe Investitionen in den Betrieb fällig werden. Des Weiteren sieht der BLHV dringenden Klärungsbedarf bei der Definition des „echten Betriebsinhabers“, also desjenigen, der Anspruch auf Direktzahlungen hat. Keinesfalls dürften Nebenerwerbsbetriebe von der neuen Definition ausgeschlossen werden, erklärt der BLHV in seinem Positionspapier.
Anreizkomponente
Um gesellschaftliche, agrarstrukturelle und umweltpolitische Ziele erreichen zu können, hält der BLHV es für notwendig, dass die Zweite Säule mit einer zusätzlichen Anreizkomponente und den dafür benötigten Mitteln ausgestattet wird. Jedoch müsse die Verantwortung für die Erfüllung dieser Ziele beim Land bleiben und dürfe nicht auf die Betriebe abgewälzt werden. Außerdem fordert der BLHV, dass die Förderung der in letzter Zeit viel diskutierten Mehrgefahrenversicherungen über die Zweite Säule finanziert werden soll. Ebenso müssten verstärkt Investitionen gefördert werden, mit denen die Landwirte dem Klimawandel besser begegnen können, wie zum Beispiel der geschützte Anbau von Obst und Gemüse oder Beregnungsverbände.
Tierhalter besserstellen
Eine weitere wichtige Aufgabe der Zweiten Säule sieht der BLHV in der Besserstellung der tierhaltenden Betriebe. Hier müssten zum einem passgenaue Investitionsförderungen angeboten werden, die auch einen wirksamen Anreiz für die Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bringen. Außerdem fordert der BLHV für Grünland einen linear gestaffelten Tierbesatzzuschlag und die Ausweisung spezifisch benachteiligter Gebiete auf Gemarkungen mit hohem Anteil an Grünland.
Elsner
BLHV-Position zur GAP