Natur & Umwelt

Nein des BLHV zu strengeren Auflagen

„Keine strengeren Düngeauflagen für Landwirte in Südbaden“ fordert BLHV-Präsident Werner Räpple anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie.

„Insbesondere die relativ klein strukturierte Tierhaltung in Mittelgebirgslagen leidet unter den bürokratischen Aufzeichnungspflichten und den Technikanforderungen, die die neue Düngeverordnung mit sich bringt“, erklärt Räpple. „Und das, obwohl diese Betriebe nicht für die von der EU beklagten hohen Nitratwerte verantwortlich sind, sondern dafür, dass der Schwarzwald offengehalten wird und somit eine einzigartige Kulturlandschaft erhalten bleibt“, bekräftigt der südbadische Bauernpräsident. Schon jetzt beobachte man einen dramatischen Rückgang der Tierhaltung im Schwarzwaldgebiet. „Ohne Viehhaltung würden Wiesen und Weiden zunehmend verbuschen und schlussendlich in Wald übergehen. Das wäre auch ein dramatischer Verlust für die Biodiversität“, schlussfolgerte Räpple. Tendenziell seien die Nitratwerte in Baden-Württemberg rückläufig;  aber es gebe auch in Südbaden Gebiete mit erhöhten Nitratgehalten. Dort werde die neue Düngeverordnung zu einem Rückgang der Werte führen. Für eine noch schnellere Verbesserung der Situation solle die Regierung auf die Förderung besonders grundwasserschonender Anbautechniken setzen, empfiehlt der Verbandspräsident. Obwohl sich das Vertragsverletzungsverfahren noch auf die alte Düngeverordnung bezieht, erwartet der landwirtschaftliche Berufsstand harte Verhandlungen. „Es muss davon ausgegangen werden, dass die EU-Kommission das neue Düngegesetz nochmals unter die Lupe nehmen und Nachbesserungen verlangen wird“, schätzt der BLHV.
Laut BLHV-Informationen stehen einige Punkte besonders in der Kritik, die insbesondere die Mittelgebirgslagen betreffen würden. So soll die EU ein Düngeverbot ab 15 Prozent Hangneigung in Betracht ziehen. Dieser, so  der BLHV, „fast schon lächerliche Vorstoß“  hätte in Deutschland keine Chance. Ein weiterer Vorwurf sei, dass die Sperrzeiten für Festmist zu kurz seien. Hiergegen wehrt sich der BLHV ebenfalls. Insbesondere in den Mittelgebirgslagen falle Festmist an und die Bergbauern wünschten sich mehr Freiheit bei der Ausbringung, um zu verhindern, dass unverrotteter Festmist bei der Futterwerbung wiederaufgenommen werde. Diese Gefahr bestehe, wenn der Mist zu spät im Frühjahr ausgebracht werden müsste. Diese Punkte wurden erst im späteren Verlauf an den BLHV weitergeleitet, bevor er sich mit einer Pressemeldung für die Tierhalter in Mittelgebirgslagen öffentlich einsetzte. Das deutliche „Nein“ des BLHV zu strengeren Auflagen war einer der wenigen öffentlichen Widerstände, die in den Medien zu Wort kamen. Mit Blick auf die späteren Erkenntnisse sieht sich der BLHV in seinem Vorgehen voll bestätigt. 

El

WordPress Double Opt-in by Forge12