Der Forderung des Berufsstands nach einer Kulanzregelung zur Maut auf Bundesstraßen ist das Bundesverkehrsministerium jetzt nachgekommen. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 Kilometer pro Stunde fahren, sind damit von von der Maut auf Bundesstraßen ausgenommen, wie der Deutsche Bauernvervband (DBV) am Mittwoch mitteilte. Die Maut auf Bundesstraßen tritt zum 1. Juli in Kraft.
Unverhältnismäßig
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung auszurüsten, wenn diese Geräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, so die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums. Ab 1. Januar 2019 soll voraussichtlich eine Gesetzesänderung greifen, nach der die Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge wieder gilt. Sie war durch mehrere Gerichtsurteile in Frage gestellt worden.
Erleichtert
BLHV und DBV zeigten sich erleichtert über das Entgegenkommen des Ministeriums. Bauern und Lohnunternehmen benutzten die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten, die Freistellung von der Maut sei nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt, erklärte der DBV. Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und rund 2300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab 1. Juli kommen 38000 km Bundesstraßen dazu.
Der Forderung des Berufsstands nach einer Kulanzregelung zur Maut auf Bundesstraßen ist das Bundesverkehrsministerium jetzt nachgekommen. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 Kilometer pro Stunde fahren, sind damit von von der Maut auf Bundesstraßen ausgenommen, wie der Deutsche Bauernvervband (DBV) am Mittwoch mitteilte. Die Maut auf Bundesstraßen tritt zum 1. Juli in Kraft.
Unverhältnismäßig
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung auszurüsten, wenn diese Geräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, so die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums. Ab 1. Januar 2019 soll voraussichtlich eine Gesetzesänderung greifen, nach der die Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge wieder gilt. Sie war durch mehrere Gerichtsurteile in Frage gestellt worden.
Erleichtert
BLHV und DBV zeigten sich erleichtert über das Entgegenkommen des Ministeriums. Bauern und Lohnunternehmen benutzten die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten, die Freistellung von der Maut sei nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt, erklärte der DBV. Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und rund 2300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab 1. Juli kommen 38000 km Bundesstraßen dazu.