Die wachsende Saatkrähen-Population verursacht steigende Schäden in der Landwirtschaft. Nun sollen Allgemeinverfügungen Vergrämungsabschüsse erleichtern. Ein neues Meldeportal vom Land Baden-Württemberg soll dabei helfen, Schäden zentral zu erfassen.
Der Bestand der einst vom Aussterben bedrohten Saatkrähe hat sich so gut erholt, dass die Saatkrähe laut Roter Liste ungefährdet ist. Dennoch zählen die Vögel zu den besonders geschützten Tierarten. Mit der steigenden Bestandsgröße stiegen ebenfalls die Schadenssummen, die von Saat- und Rabenkrähen verursacht werden. Der Wegfall des Beizmittels Mesurol beraubte die Landwirtschaft zusätzlich um eine der effektivsten Vergrämungsmaßnahmen, sodass viele Landwirte nahezu schutzlos dem Wirken der Krähen ausgeliefert sind. Sanfte Vergrämungsmethoden wie Vogelscheuchen oder Beschallung zeigen bei den intelligenten Tieren kaum Wirkung. Einzig der Abschuss einzelner Tiere verspricht langfristigen Erfolg.
BLHV-Dokumentation
Seit Jahren dokumentiert der BLHV Schadensmeldungen seiner Mitglieder, die teils fünfstellige Summen erreichten. Der BLHV setzt sich in diesem Kontext gemeinsamen mit dem Landesbauernverband Baden-Württemberg seit Jahren dafür ein, dass der Schutzstatus der Saatkrähe herabgesetzt wird, wodurch eine Bejagung und ein effektives Bestandsmanagement ermöglicht werden. Die Bemühungen um einen angemessenen Umgang mit den Rabenvögeln haben nun zu einem Teilerfolg geführt. In einem kürzlich an die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter versandten Schreiben fordert das Umweltministerium dazu auf, die Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes zu nutzen und Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Vergrämungsabschüsse vereinfacht ermöglichen. Die bestehende Allgemeinverfügung des Ortenaukreises aus dem Jahr 2024 soll hierzu als Orientierung dienen. Die Aufforderung im Schreiben zu einer engen Zusammenarbeit und guter Kommunikation zwischen Behörde, Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft bewertet der BLHV als notwendig, um pragmatische und zielgerichtete Allgemeinverfügungen zu erarbeiten.
Zentrale Erfassung der Schäden
Ab sofort stellt das Land Baden-Württemberg ein Portal zur Verfügung, das eine zentrale Erfassung von durch Krähen und andere Vogelarten verursachten Schäden ermöglicht. Unter dem Link https://www.isip.de/baden-wuerttemberg/meldeportal können sich betroffene Landwirte registrieren und anschließend ihre entstandenen Schäden melden. Wir fordern alle Betroffenen dazu auf, ihre Schäden im laufenden Jahr zu melden, denn diese Meldungen dienen als Entscheidungsgrundlage für die nun möglichen Allgemeinverfügungen.
Patrik Heizmann
Die wachsende Saatkrähen-Population verursacht steigende Schäden in der Landwirtschaft. Nun sollen Allgemeinverfügungen Vergrämungsabschüsse erleichtern. Ein neues Meldeportal vom Land Baden-Württemberg soll dabei helfen, Schäden zentral zu erfassen.
Der Bestand der einst vom Aussterben bedrohten Saatkrähe hat sich so gut erholt, dass die Saatkrähe laut Roter Liste ungefährdet ist. Dennoch zählen die Vögel zu den besonders geschützten Tierarten. Mit der steigenden Bestandsgröße stiegen ebenfalls die Schadenssummen, die von Saat- und Rabenkrähen verursacht werden. Der Wegfall des Beizmittels Mesurol beraubte die Landwirtschaft zusätzlich um eine der effektivsten Vergrämungsmaßnahmen, sodass viele Landwirte nahezu schutzlos dem Wirken der Krähen ausgeliefert sind. Sanfte Vergrämungsmethoden wie Vogelscheuchen oder Beschallung zeigen bei den intelligenten Tieren kaum Wirkung. Einzig der Abschuss einzelner Tiere verspricht langfristigen Erfolg.
BLHV-Dokumentation
Seit Jahren dokumentiert der BLHV Schadensmeldungen seiner Mitglieder, die teils fünfstellige Summen erreichten. Der BLHV setzt sich in diesem Kontext gemeinsamen mit dem Landesbauernverband Baden-Württemberg seit Jahren dafür ein, dass der Schutzstatus der Saatkrähe herabgesetzt wird, wodurch eine Bejagung und ein effektives Bestandsmanagement ermöglicht werden. Die Bemühungen um einen angemessenen Umgang mit den Rabenvögeln haben nun zu einem Teilerfolg geführt. In einem kürzlich an die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter versandten Schreiben fordert das Umweltministerium dazu auf, die Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes zu nutzen und Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Vergrämungsabschüsse vereinfacht ermöglichen. Die bestehende Allgemeinverfügung des Ortenaukreises aus dem Jahr 2024 soll hierzu als Orientierung dienen. Die Aufforderung im Schreiben zu einer engen Zusammenarbeit und guter Kommunikation zwischen Behörde, Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft bewertet der BLHV als notwendig, um pragmatische und zielgerichtete Allgemeinverfügungen zu erarbeiten.
Zentrale Erfassung der Schäden
Ab sofort stellt das Land Baden-Württemberg ein Portal zur Verfügung, das eine zentrale Erfassung von durch Krähen und andere Vogelarten verursachten Schäden ermöglicht. Unter dem Link https://www.isip.de/baden-wuerttemberg/meldeportal können sich betroffene Landwirte registrieren und anschließend ihre entstandenen Schäden melden. Wir fordern alle Betroffenen dazu auf, ihre Schäden im laufenden Jahr zu melden, denn diese Meldungen dienen als Entscheidungsgrundlage für die nun möglichen Allgemeinverfügungen.
Patrik Heizmann