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Öko-Verbände fordern Existenzsicherung

Die ökologischen Landbauverbände der AÖL setzen sich seit Beginn des Pilotverfahrens für eine möglichst lösungsorientierte Umsetzung der Weidepflicht ein.

„Im Öko-Landbau ist Tierwohl ein tragender Pfeiler, umfängliche Bewegungsmöglichkeiten und Weidegang ein Bestandteil der Verbandsidentitäten. Umso schmerzlicher ist es, wenn Betriebe aufgrund einer strengeren Auslegung von bereits langjährig geltendem Recht die ökologische Landwirtschaft aufgeben müssen“, beklagt die gemeinsame Vertretung der ökologischen Landbauverbände in Baden-Württemberg (AÖL) in ihrer Stellungnahme.

Die EU-Kommission beendete das Pilot-Verfahren gegen Deutschland im November 2024. Durch Zustimmung der Bundesregierung zur verschärften Auslegung der EU-Öko-Verordnung wurde so nach gut dreieinhalb Jahren ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren abgewendet. Nun gilt die Weidepflicht für alle Pflanzenfresser während der Weidesaison. Strukturelle Aspekte wie  Ortslagen sind nun kein zulässiger Grund mehr gegen Weidegang.

Mehr Informationen finden Sie hier und im Artikel zur Aufzeichnung einer Online-Infoveranstaltung vom 23. Januar 2025.

Schon bevor die verschärfte Rechtsauslegung von der Kommission vor einigen Jahren in Österreich geltend gemacht worden sei, seien die Verbände der AÖL intensiv damit befasst gewesen, Weidemöglichkeiten zu optimieren und ihren Mitgliedsbetrieben Perspektiven zu bieten. Vor dem Hintergrund seien bereits seit 2018 keine Betriebe ohne weitgehende Weidemöglichkeiten mehr neu in die Verbände aufgenommen worden. Kernaufgabe der Verbände sei es aber, organisch gewachsene Betriebe in strukturell schwierigen Lagen weiterhin zu unterstützen und zu stärken. Die kleinstrukturierte ökologische Landwirtschaft trage maßgeblich zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Jegliche Verluste seien sowohl für die Bio-Branche als auch aus Umwelt- und Naturschutzgründen Rückschritte in der Sicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Zukunft.

Die ökologischen Anbauverbände unterstützten die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte nach Kräften in der vorgegebenen Umsetzungszeit. Die Betriebe sind gefragt, ihr vorhandenes Weidemanagement auf die Übereinstimmung mit dem Weidepapier und der EU-Öko-Verordnung zu prüfen, in Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten und Kontrollstellen mögliche Umsetzungswege zu generieren und die erstrittenen Handlungsspielräume zu nutzen. Das Ziel sei klar: Die Existenz der Öko-Betriebe müsse gesichert werden.

FAKT-Antrag

Die Erarbeitung möglicher Perspektiven ist für die Betroffenen besonders dringlich, da entsprechende Förderanträge für FAKT-II-Maßnahmen bis zum 15. Februar 2025 gestellt werden müssen und eine Nicht-Erfüllung der Weidepflicht erhebliche Sanktionen nach sich zieht. Da noch nicht alle Betriebe abschätzen könnten, ob die neuen Auslegungen eingehalten werden, hat die Landesverwaltung nach Intervention der AÖL die Möglichkeit eröffnet, sowohl FAKT-D2-Maßnahmen als auch alternative Förderungen im Vorantrag auszuwählen. Seitens der EU bestehendes Recht neu zu interpretieren, sei fatal und bedrohe die Existenz von Betrieben. AÖL-Geschäftsführer Christoph Zimmer sieht Politik und Verwaltung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in der Pflicht, für praktikable Auslegungen und angemessene Fristen zu sorgen. Einzelfallregelungen müssten greifen, wo besonders schwierige Bedingungen vorhanden seien.

BLHV-Position

Der BLHV kritisiert, dass ein förderunschädlicher Ausstieg nur im Jahr 2025 möglich ist. Betriebe, die aktuell die Beweidung noch nicht so umsetzen, aber ein ernsthaftes Interesse haben, dies in Zukunft zu tun, brauchen mehr Zeit. „Alleine eine Baugenehmigung zu bekommen, ist oftmals mit langen Wartezeiten verbunden. Wir erwarten Unterstützung durch zügige Genehmigungsprozesse von Behördenseite! Eine bauliche Maßnahme, Stallneubau oder ein Tunnel für Weidezugang innerhalb eines Jahres umzusetzen, ist unrealistisch. Wir brauchen mehr Zeit, sonst verlieren wir nicht nur die Ökoflächen bei Betrieben, bei denen eine Umsetzung unmöglich ist, sondern auch diejenigen, die die Weidepflicht umsetzen wollen und in einigen Jahren auch können“, so BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.

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