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Forderungen der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) an Minister Hauk

Am vergangenen Samstag, 1. Februar 2025, fand in auf dem Altenvogtshof der Familie Tröscher die Mitgliederversammlung der AfH statt. Zu Gast war auch Minister Peter Hauk. Der AfH-Vorstand legte dem Minister seinen aktuellen Forderungskatalog vor:

Forderungen der AfH

Verbesserung der Junglandwirte-Förderung im Höhengebiet

Problem: Junglandwirte, die einen Betrieb im Höhengebiet übernehmen, müssen unter erschwerten Bedingungen wirtschaften. Das gilt für die Flächenbewirtschaftung, Nutztierhaltung sowie Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen gleichermaßen. Da die Betriebe oft klein strukturiert sind und so auch über eine geringere Flächenausstattung verfügen, kann die Junglandwirteprämie nur in geringem Maße in Anspruch genommen werden.

Forderung: Bei der bestehenden Junglandwirte-Förderung sollten 50 % unabhängig von den Betriebsflächen ausbezahlt werden, weitere 50 % flächengekoppelt pro Hektar.

Verbesserung der Flächenprämie und Investitionsförderung im Höhengebiet

Problem:Die Flächenbewirtschaftung ist im Höhengebiet dauerhaft erschwert. Das gleiche gilt für den Bau von Gebäuden und baulichen Anlagen.  In Abhängigkeit von der Art der Flächenbewirtschaftung entstehen unterschiedlich hohe Unterhaltungskosten für Gebäude, bauliche Anlagen, Maschinen und Geräte. Durch immer höhere Anforderungen an die Tierhaltung und die Stallungen sind die Tierzahlen der ganzjährig Tiere haltenden Betriebe rückläufig, diese tragen aber den größten Anteil am Erhalt der Kulturlandschaft und der Produktion hochwertiger tierischer Nahrungsmittel.

Forderung: Eine verbesserte Grünland-Flächenprämie soll die Art der Flächenbewirtschaftung berücksichtigen.  Das gleiche gilt für die Investitionsförderung. In beiden Bereichen sollten Zuschläge in drei Stufen gewährt werden. Stufe eins für Flächenbewirtschaftung ohne Tierhaltung. Stufe zwei für Pensionsviehhaltung während der Vegetationsperiode. Stufe drei für ganzjährige Nutztierhaltung.

Hohe Investitionskosten belasten insbesondere Betriebe im benachteiligten Gebiet

Problem: Die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung zwingt Betriebe zu hohen Investitionen. Maschinenkooperationen sind aufgrund kurzer Ausbringfenster schwer umzusetzen und Leihmaschinen meist überdimensioniert. Zusätzlich sind Betriebe in Berggebieten zur Doppelmechanisierung gezwungen, da sie mit den schwereren Fässern auf steilen Flächen nicht fahren können, diese aber dennoch gedüngt werden müssen. Es ist zu befürchten, dass unter dem Druck hoher Investitionen vor allem kleine und extensive Betriebe aufgeben werden. Hierdurch gehen auch immer mehr biodiversitätsfördernde kleine Flächenstrukturen verloren.

Forderung: Im benachteiligten Gebiet sollten extensive Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha und auch kleine Betriebe mit weniger als 40 GVE insgesamt von der Pflicht zur bodennahen Ausbringung befreit sein. Betriebe mit 50 % Hanglage müssen mit einem Förderprogramm im AFP bei der Anschaffung bodennaher Ausbringtechnik unterstützt werden.

Mehr Vertrauen, weniger Bürokratie und Kontrolle

Problem: Bürokratie und Kontrollwahn überlasten Landwirtschaft und Verwaltung gleichermaßen. Beide Bereiche sollten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Forderung: Ersatzinvestitionen, beispielsweise in Tierställe ohne Bestandsaufstockung, sollten genehmigungsfrei sein. Sie sollten lediglich anzeigepflichtig sein und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Die Stoffstrombilanz sollte abgeschafft werden, auch die Düngebedarfsermittlung muss für Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha wegfallen, da hier ohnehin nur geringe Mengen an Wirtschaftsdünger anfallen.

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