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Wichtige Beschlüsse der Vertreterversammlung der SVLFG: Veränderungen bei Beiträgen und Versicherungsschutz

Am 13. November 2024 traf die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Reihe entscheidender Beschlüsse, die weitreichende Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland haben werden. Neben den Anpassungen in der Kranken- und Unfallversicherung wurden auch wichtige Änderungen im Umgang mit der Berufskrankheit Parkinson sowie bei der Beitragshöhe beschlossen.

Unfallversicherung: Parkinson als Berufskrankheit und steigende Beiträge

Ein zentrales Thema war die Anerkennung der Parkinson-Krankheit als Berufskrankheit durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Parkinson, insbesondere im Zusammenhang mit Pestizideinsätzen, wird künftig in die Positivliste der Berufsgenossenschaft aufgenommen. Dies bedeutet, dass betroffene Landwirte Entschädigungen erhalten, wenn sie nachweisen können, dass ihre Erkrankung mit Pestizidnutzung zusammenhängt.

Diese Maßnahme führt zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge, da das System nun mit höheren Ausgaben rechnen muss – insgesamt wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro prognostiziert. Der BLHV-Kreisvorsitzende Thomas Huschle äußert dazu: „Als Beitragszahler sehe ich das sehr kritisch. Man versucht, vieles auf die Berufsgenossenschaft abzuwälzen, aber ganz richtig läuft das System nicht.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ebenfalls scharfe Kritik an der Interpretation der Studien zur Parkinson-Erkrankung geäußert.

Trotz dieser Bedenken geht die SVLFG davon aus, dass die Maßnahmen zur Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft umgesetzt werden. Huschle betont, dass die SVLFG als umsetzende Instanz hier reagieren musste: „Wir mussten diese Entscheidungen aus Fürsorgegründen treffen. Der gesetzliche Rahmen verpflichtet uns, die Finanzen entsprechend anzupassen“, erklärt er. Politisch müsse jedoch weiterhin an den Themen gearbeitet werden, um eine nachhaltige Lösung zu finden – insbesondere da der Bund derzeit keine Defizithaftung übernimmt, wie dies bei der Krankenkasse der Fall ist. In der Resolution der Vertreterversammlung wird daher gefordert, dass der Bund zusätzliche Mittel zur Abfederung der Mehrkosten bereitstellt. „Die Herausforderungen, die mit dieser Anerkennung verbunden sind, sind gesamtgesellschaftlich zu tragen“, so Huschle.

Krankenversicherung: Anpassungen im Beitragssystem

Neben den Änderungen in der Unfallversicherung wurden auch die Beitragstabellen für das neue System in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung verabschiedet. Bereits vor einem Jahr hatte die alte Vertreterversammlung diese Systemänderung beschlossen. Ab Januar 2025 wird das sogenannte „Standardeinkommen“ als Grundlage für die Berechnung der Beiträge eingeführt. Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Produktionsrichtungen in der Landwirtschaft, bisher wurde nur die Fläche berücksichtigt. Diese Systemänderung führt bei manchen Betrieben zu höheren Beiträgen, bei anderen zu niedrigeren. Insbesondere tierhaltende Betriebe werden in Zukunft tendenziell höhere Beiträge zahlen, da die Tierhaltung bislang nicht berücksichtigt wurde. Alle gemeinsam trifft deutliche Kostensteigerung im Gesundheitswesen. „Es handelt sich um ein zukunftsfähiges und faires System, das in weiten Teilen mitgetragen wird“, so Huschle.

Für Betriebe, die eine besonders große Beitragsveränderung erwarten müssen, ist eine vierjährige Umstellungsphase vorgesehen. Etwa 42 Prozent der Betriebe werden künftig höhere Beiträge zahlen, 43 Prozent können von einer Reduzierung profitieren, und 15 Prozent werden keine Änderungen erfahren.

Erhöhung der Erstattung für Ersatzkräfte

Ein weiteres wichtiges Thema war die Erhöhung der Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ersatzkräfte, die ab Januar 2025 auf 21 Euro pro Stunde ansteigt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dem zunehmenden Mangel an Ersatzkräften entgegenzuwirken und den Landwirten die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf auf qualifizierte Hilfe zurückzugreifen.

Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen

Als Vertreter der Landwirte in den Gremien der SVLFG sieht sich Huschle als aktiver Mitgestalter dieser Prozesse: „Wir sind das Parlament der SVLFG, wir treffen die Entscheidungen, die der Vorstand und die Verwaltung erarbeiten, und organisieren uns in Arbeitskreisen, um die Neuerungen voranzutreiben.“

Mit diesen Maßnahmen stellt sich die SVLFG den Herausforderungen der Zukunft und sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe auch weiterhin gut abgesichert sind.

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