Das Jahressteuergesetz 2024 wurde gestern verkündet. Ab dem 06.12.2024 gilt für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 8,4 % anstelle der bisherigen 9 %. Zum 01.01.2025 folgt eine weitere Absenkung auf 7,8 %.
Einige Dinge sind zu berücksichtigen:
- Tag der Lieferung entscheidet:
- Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Lieferdatum, nicht nach dem Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung.
- Korrekturen an Rechnungen:
- Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, da sonst die zu viel berechnete Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
- Eine Korrektur muss immer vom Leistungserbringer erfolgen und die ursprüngliche Rechnung klar referenzieren.
- Die Korrekturen müssen im selben Format erfolgen, wie die Original-Rechnung (elektronisch/ Papierform).
- Bruttobeträge können beibehalten werden, indem lediglich der Steuersatz angepasst wird. Dies ist meist unkompliziert, außer der Käufer widerspricht.
- Gutschriften:
- Für den Fall, dass Sie eine Gutschrift erhalten, müssen Sie den Leistungsempfänger/ Gutschriftaussteller dazu auffordern, die Gutschrift zu korrigieren.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde gestern verkündet. Ab dem 06.12.2024 gilt für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 8,4 % anstelle der bisherigen 9 %. Zum 01.01.2025 folgt eine weitere Absenkung auf 7,8 %.
Einige Dinge sind zu berücksichtigen: