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Wichtige Information: Neue Umsatzsteuersätze für pauschalierende Landwirte

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde gestern verkündet. Ab dem 06.12.2024 gilt für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 8,4 % anstelle der bisherigen 9 %. Zum 01.01.2025 folgt eine weitere Absenkung auf 7,8 %.

Einige Dinge sind zu berücksichtigen:

  1. Tag der Lieferung entscheidet:
  • Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Lieferdatum, nicht nach dem Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung.
  1. Korrekturen an Rechnungen:
  • Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, da sonst die zu viel berechnete Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
  • Eine Korrektur muss immer vom Leistungserbringer erfolgen und die ursprüngliche Rechnung klar referenzieren. 
  • Die Korrekturen müssen im selben Format erfolgen, wie die Original-Rechnung (elektronisch/ Papierform).
  • Bruttobeträge können beibehalten werden, indem lediglich der Steuersatz angepasst wird. Dies ist meist unkompliziert, außer der Käufer widerspricht.
  1. Gutschriften:
  • Für den Fall, dass Sie eine Gutschrift erhalten, müssen Sie den Leistungsempfänger/ Gutschriftaussteller dazu auffordern, die Gutschrift zu korrigieren. 
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