Der BLHV begrüßt die Entscheidung des Europarats, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Nun könnten flexible Regelungen für den Umgang mit dem Wolf geschaffen werden, erklärt Präsident Bolkart.
Der Weg für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Europäischen Union ist nun endlich frei. Der Europarat hat am Dienstag in Straßburg für eine Anpassung des „Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ gestimmt. Diese Entscheidung wurde vom BLHV-Präsidenten Bernhard Bolkart ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein entscheidender Schritt, um den notwendigen Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen der Landwirte herzustellen“, erklärte Bolkart.
Die Entscheidung des Europarats erlaubt es der EU-Kommission nun, einen Vorschlag zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vorzulegen. Damit könnten in Zukunft flexiblere Regelungen für den Umgang mit dem Wolf geschaffen werden. „Die Anpassung ist lange überfällig. Unsere Landwirte brauchen Lösungen, die praxistauglich sind und sowohl die Weidetierhaltung als auch den Schutz der Wölfe in Einklang bringen“, so Bolkart weiter. Allerdings wird erwartet, dass die Erstellung und Vorlage entsprechender Änderungsvorschläge mehrere Monate in Anspruch nehmen werden. Denn nach Änderung der FFH-Richtlinie müssen auf Bundesebene die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ebenfalls angepasst werden. Hier dringt der BLHV nach den demokratisch herbeigeführten Beschlüssen auf eine zügige Umsetzung, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Der Europarat, der im Gegensatz zum Rat oder Europäischen Rat nicht Teil der Europäischen Union ist, hat 46 Mitglieder, darunter Länder wie das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei. Neben der Bewahrung der Menschenrechte ist die Organisation für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig. Diese internationale Übereinkunft, die seit 1979 in Kraft ist, bildet die Grundlage für den Schutzstatus des Wolfes und anderer Tier- und Pflanzenarten.
Die EU-Kommission hatte bereits vor knapp einem Jahr die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention gefordert. Da EU-Rechtsvorschriften völkerrechtlich an die Berner Konvention gebunden sind, war eine rechtliche Lockerung der Schutzregelungen bisher nicht möglich. Für Bolkart ist die Entscheidung des Europarats daher ein Wendepunkt: „Die rechtliche Basis für eine Regulierung ist nun geschaffen. Jetzt liegt es an der EU, zügig praktikable und umsetzbare Lösungen zu entwickeln.“
Bolkart betonte jedoch, dass es dem BLHV nicht um die Abschaffung des Wolfsschutzes gehe, sondern um ein wirksames Management. „Wir brauchen klare und pragmatische Rahmenbedingungen, die Konflikte minimieren und gleichzeitig die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung stärken“, sagte er.
Lukas Schaudel
Der BLHV begrüßt die Entscheidung des Europarats, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Nun könnten flexible Regelungen für den Umgang mit dem Wolf geschaffen werden, erklärt Präsident Bolkart.
Der Weg für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Europäischen Union ist nun endlich frei. Der Europarat hat am Dienstag in Straßburg für eine Anpassung des „Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ gestimmt. Diese Entscheidung wurde vom BLHV-Präsidenten Bernhard Bolkart ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein entscheidender Schritt, um den notwendigen Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen der Landwirte herzustellen“, erklärte Bolkart.
Die Entscheidung des Europarats erlaubt es der EU-Kommission nun, einen Vorschlag zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vorzulegen. Damit könnten in Zukunft flexiblere Regelungen für den Umgang mit dem Wolf geschaffen werden. „Die Anpassung ist lange überfällig. Unsere Landwirte brauchen Lösungen, die praxistauglich sind und sowohl die Weidetierhaltung als auch den Schutz der Wölfe in Einklang bringen“, so Bolkart weiter. Allerdings wird erwartet, dass die Erstellung und Vorlage entsprechender Änderungsvorschläge mehrere Monate in Anspruch nehmen werden. Denn nach Änderung der FFH-Richtlinie müssen auf Bundesebene die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ebenfalls angepasst werden. Hier dringt der BLHV nach den demokratisch herbeigeführten Beschlüssen auf eine zügige Umsetzung, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Der Europarat, der im Gegensatz zum Rat oder Europäischen Rat nicht Teil der Europäischen Union ist, hat 46 Mitglieder, darunter Länder wie das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei. Neben der Bewahrung der Menschenrechte ist die Organisation für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig. Diese internationale Übereinkunft, die seit 1979 in Kraft ist, bildet die Grundlage für den Schutzstatus des Wolfes und anderer Tier- und Pflanzenarten.
Die EU-Kommission hatte bereits vor knapp einem Jahr die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention gefordert. Da EU-Rechtsvorschriften völkerrechtlich an die Berner Konvention gebunden sind, war eine rechtliche Lockerung der Schutzregelungen bisher nicht möglich. Für Bolkart ist die Entscheidung des Europarats daher ein Wendepunkt: „Die rechtliche Basis für eine Regulierung ist nun geschaffen. Jetzt liegt es an der EU, zügig praktikable und umsetzbare Lösungen zu entwickeln.“
Bolkart betonte jedoch, dass es dem BLHV nicht um die Abschaffung des Wolfsschutzes gehe, sondern um ein wirksames Management. „Wir brauchen klare und pragmatische Rahmenbedingungen, die Konflikte minimieren und gleichzeitig die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung stärken“, sagte er.
Lukas Schaudel