Untersuchungsergebnisse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) lassen aufhorchen: Verdünnte Rindergülle, mit dem Breitverteiler ausgebracht, schnitt bei der Ammoniakverminderung gut ab.
Im Rahmen des Zukunftsvertrages Landwirtschaft zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Bauernverband wurde unter anderem vereinbart, Untersuchungen anzustellen, die Erleichterungen bei der bodennahen Gülleausbringung möglich machen. Nun veröffentlichte Ergebnisse zu Versuchen mit Rindergülle zeigen ein großes Potenzial zur Emissionsminderung durch den Einsatz von Wasser in Gülle auf. So konnte nachgewiesen werden, dass verdünnte Rindergülle, mit dem Breitverteiler ausgebracht, ähnlich stark verminderte Ammoniakemissionen aufwies wie die Ausbringung unverdünnter Rindergülle mit dem Schleppschuhverteiler. Nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Umgebungstemperatur maßgeblichen Einfluss auf das Emissionsgeschehen hat. Zur Folge hat dies, dass in Bayern die Ausbringung von mit Wasser verdünnter Rindergülle bis zu einem maximalen Trockensubstanzgehalt von 4,6 Prozent mit dem Breitverteiler als der streifenförmigen bodennahen Ausbringung gleichwertig anerkannt wird und erlaubt bleibt. Weitere Versuche mit Milchvieh- und Schweinegülle werden folgen müssen, um weitere Ausnahmen zu ermöglichen. In Gesprächen mit dem BLHV wurde von behördlicher Seite versichert, dass man sich fachlich begründeten Ausnahmen in anderen Bundesländern anschließen werde.
Patrik Heizmann
Untersuchungsergebnisse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) lassen aufhorchen: Verdünnte Rindergülle, mit dem Breitverteiler ausgebracht, schnitt bei der Ammoniakverminderung gut ab.
Im Rahmen des Zukunftsvertrages Landwirtschaft zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Bauernverband wurde unter anderem vereinbart, Untersuchungen anzustellen, die Erleichterungen bei der bodennahen Gülleausbringung möglich machen. Nun veröffentlichte Ergebnisse zu Versuchen mit Rindergülle zeigen ein großes Potenzial zur Emissionsminderung durch den Einsatz von Wasser in Gülle auf. So konnte nachgewiesen werden, dass verdünnte Rindergülle, mit dem Breitverteiler ausgebracht, ähnlich stark verminderte Ammoniakemissionen aufwies wie die Ausbringung unverdünnter Rindergülle mit dem Schleppschuhverteiler. Nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Umgebungstemperatur maßgeblichen Einfluss auf das Emissionsgeschehen hat. Zur Folge hat dies, dass in Bayern die Ausbringung von mit Wasser verdünnter Rindergülle bis zu einem maximalen Trockensubstanzgehalt von 4,6 Prozent mit dem Breitverteiler als der streifenförmigen bodennahen Ausbringung gleichwertig anerkannt wird und erlaubt bleibt. Weitere Versuche mit Milchvieh- und Schweinegülle werden folgen müssen, um weitere Ausnahmen zu ermöglichen. In Gesprächen mit dem BLHV wurde von behördlicher Seite versichert, dass man sich fachlich begründeten Ausnahmen in anderen Bundesländern anschließen werde.
Patrik Heizmann