Besorgniserregend ist laut dem BLHV, dass aufgrund knapper Haushaltsmittel Kürzungen bei den Mitteln für die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) drohen. Die Aufgaben der Landschaftspflegerichtlinie sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Neben dem Vertragsnaturschutz gehören nun auch Herdenschutz und Biotopverbundplanung dazu. Zukünftig wird in jedem Landkreis eine halbe Personalstelle zur Rückholung verlorengegangener FFH-Flächen mit LPR-Mitteln finanziert.
Über die Höhe der für 2025 zur Verfügung stehenden LPR-Mittel sei noch nichts bekannt, aber man hoffe, die bisherige Summe halten zu können, heißt es von zuständigen Stellen. Die Hausspitze des Umweltministeriums sei bereits in Gesprächen mit dem Finanzministerium, um Kürzungen zu vermeiden. Die Landschaftserhaltungsverbände sind indes angewiesen, sparsam beim Abschluss neuer LPR-Verträge zu sein. Im Falle von Kürzungen werden A-Verträge aller Voraussicht nach verschont, da sie mit EU-Mitteln kofinanziert werden. Andere Förderbereiche der LPR-Richtlinie werden intensiv geprüft.
Der BLHV äußert Bedenken wegen des Vertrauens der Landwirte in die Zuverlässigkeit der LPR-Maßnahmen. „Kürzungen dürfen nicht zulasten der Landschaftspflege gehen, insbesondere wenn gleichzeitig Personalaufbau stattfindet. Die finanzielle Ausstattung der Landschaftspflegerichtlinie muss solide sein, ohne Mittel aus dem Agrartopf zu entnehmen“, betont BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.
Zudem gestaltet sich die Einführung der neuen Version des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) nach wie vor schwierig. LaIS dient der Erfassung, Bearbeitung und Auszahlung von LPR-Verträgen. Programmierprobleme haben bereits zu Verzögerungen bei der Auszahlung der LPR-Mittel aus dem Jahr 2023 geführt.
Aus den Reihen der Landschaftspflegeverbände wird nun berichtet, dass man vorübergehend auf die alte Software zurückgreifen werde, um neue LPR-Verträge einzupflegen. Man hoffe, bis Herbst das neue System vollständig nutzen zu können. Das Umweltministerium in Stuttgart hat indes bekräftigt, dass die Auszahlung der LPR-Gelder im Dezember wie geplant erfolgen wird.
Heizmann
Besorgniserregend ist laut dem BLHV, dass aufgrund knapper Haushaltsmittel Kürzungen bei den Mitteln für die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) drohen. Die Aufgaben der Landschaftspflegerichtlinie sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Neben dem Vertragsnaturschutz gehören nun auch Herdenschutz und Biotopverbundplanung dazu. Zukünftig wird in jedem Landkreis eine halbe Personalstelle zur Rückholung verlorengegangener FFH-Flächen mit LPR-Mitteln finanziert.
Über die Höhe der für 2025 zur Verfügung stehenden LPR-Mittel sei noch nichts bekannt, aber man hoffe, die bisherige Summe halten zu können, heißt es von zuständigen Stellen. Die Hausspitze des Umweltministeriums sei bereits in Gesprächen mit dem Finanzministerium, um Kürzungen zu vermeiden. Die Landschaftserhaltungsverbände sind indes angewiesen, sparsam beim Abschluss neuer LPR-Verträge zu sein. Im Falle von Kürzungen werden A-Verträge aller Voraussicht nach verschont, da sie mit EU-Mitteln kofinanziert werden. Andere Förderbereiche der LPR-Richtlinie werden intensiv geprüft.
Der BLHV äußert Bedenken wegen des Vertrauens der Landwirte in die Zuverlässigkeit der LPR-Maßnahmen. „Kürzungen dürfen nicht zulasten der Landschaftspflege gehen, insbesondere wenn gleichzeitig Personalaufbau stattfindet. Die finanzielle Ausstattung der Landschaftspflegerichtlinie muss solide sein, ohne Mittel aus dem Agrartopf zu entnehmen“, betont BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.
Zudem gestaltet sich die Einführung der neuen Version des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) nach wie vor schwierig. LaIS dient der Erfassung, Bearbeitung und Auszahlung von LPR-Verträgen. Programmierprobleme haben bereits zu Verzögerungen bei der Auszahlung der LPR-Mittel aus dem Jahr 2023 geführt.
Aus den Reihen der Landschaftspflegeverbände wird nun berichtet, dass man vorübergehend auf die alte Software zurückgreifen werde, um neue LPR-Verträge einzupflegen. Man hoffe, bis Herbst das neue System vollständig nutzen zu können. Das Umweltministerium in Stuttgart hat indes bekräftigt, dass die Auszahlung der LPR-Gelder im Dezember wie geplant erfolgen wird.
Heizmann