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Sinnvolles Ziel, aber schlechte Umsetzung

Bei einem Austausch zu waldpolitischen Fragen stellten der BLHV und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Übereinstimmung in ihrer kritischen Haltung zur  EU-Entwaldungsverordnung fest.

BLHV-Präsident Bernhard Bolkart und der Präsident des NABU Deutschland, Jörg-Andreas Krüger, setzten gemeinsam mit dem stellvertretenden BLHV-Hauptgeschäftsführer Michael Nödl digital ihren begonnenen Austausch zu waldpolitischen Fragen fort, dieses Mal zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). 

 Die Präsidenten betonten, dass die EUDR (siehe unten) grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz verfolge. Sie ziele auf den Schutz unserer Wälder und unserer hochwertigen Holzerzeugung. Dieses gute Ziel müsse nun aber durch zielgerichtete, effiziente Vorgaben zur Umsetzung unterstützt werden. Bislang werde es durch eine schlechte und zu bürokratische Umsetzung verfehlt.

BLHV und NABU fordern gemeinsam von der Bundesregierung, auf die EU-Kommission einzuwirken, dass diese die anstehende Umsetzung der EUDR ab dem Jahresende aussetzt. Um dann zügig rechtssichere und praxisnahe Vorschläge für die Umsetzung der EUDR vorzulegen.  Dazu könnten durch einen delegierten Rechtsakt beispielsweise die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) für die Kennzeichnung von Waren vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.

 BLHV und NABU regen an, bei der Umsetzung in Deutschland so weitgehend wie möglich Kontrollen digital durchzuführen. So könnte in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft  einmal im Jahr anhand von Satellitenaufnahmen den Stand der Entwaldung amtlich feststellen, so dass betriebsindividuelle Kontroll- und Nachweispflichten entfielen. Finde nachweisbar keine Entwaldung statt, sollte die EUDR in Deutschland wie auch in anderen Ländern keine Anwendung finden.

BLHV und NABU  wiesen darauf hin, dass der Wald in Deutschland durch die Waldgesetze bereits gegen Flächenverluste geschützt sei. Einbezogen werden könnten auch bestehende Zertifizierungssysteme wie PEFC und FSC. Eine zu bürokratische Umsetzung würde viele Waldbesitzer demotivieren und wäre auch für die Rinderhalter  nicht umsetzbar.

Der NABU verwies auch auf Herausforderungen für kleinbäuerliche Systeme in Partnerstaaten außerhalb in der EU, wie beispielsweise Äthiopien. Dort stehen aktuell noch keine einfachen Systeme z.B. für die Kontrolle zur Verfügung. So wären auf kleinen Flächen Kaffee erzeugende Kleinbauern mit der Umsetzung der EUDR schlichtweg überfordert.

Beide Präsidenten vereinbarten die Fortsetzung ihres konstruktiven Dialogs auch zur  anstehenden Novelle des Bundeswaldgesetzes.

Weitreichende Konsequenzen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR,  das Kürzel steht für EU Deforestation  Regulation)  hat die Verhinderung von Raubbau am Wald und weiterer Vernichtung des Regenwaldes zum Ziel. Die Verordnung  gilt aber auch  für Holzproduzenten innerhalb der EU. Wird sie wie geplant ab 2025 umgesetzt, hätte das auch für Waldbauern weitreichende Konsequenzen. Um weiterhin ihr Holz vermarkten zu dürfen, müssten sie unter anderem  eine Sorgfaltserklärung abgeben, digital eine Kennziffer für jeden Holzverkauf beantragen und bei jedem Holzeinschlag die Geokoordinaten des Standortes digital eingeben.

Der BLHV-Waldausschuss hat sich bereits mit dem Thema befasst und der BLHV hat  Europaabgeordnete dazu angeschrieben.

Michael Nödl