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EU-Kommission will Schutzstatus reduzieren

Die Europäische Kommission will den Weidetierhaltern beim  Wolf entgegenkommen. Sein Schutzstatus  soll von „streng geschützt“ auf „geschützt“ heruntergestuft werden.

Die Brüsseler Behörde schlug das am Mittwoch dieser Woche  den Mitgliedstaaten vor. Konkret geht es um eine Anpassung des „Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“. Das auch als Berner Konvention bezeichnete Vertragswerk ist seit 1979 in Kraft. Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten sind 19 weitere europäische Länder und vier afrikanische Staaten Vertragsparteien.

Die Kommission stellt klar, dass der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene nicht geändert werden könne, ohne zuvor den Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention anzupassen. Bevor EU-Gesetze geändert werden dürften, müsse die Zustimmung zur Anpassung des Berner Vertrages – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und anderer Vertragsparteien – eingeholt werden. Die EU-Behörde unterstreicht zudem, dass der nun präsentierte Änderungsvorschlag inhaltlich „weitgehend“ der Entschließung des Europaparlaments vom November 2022 entspreche. Begründet wird die geforderte Herabsetzung des Schutzstatus mit einer jetzt vorgelegten Analyse zur Wolfspopulation in der EU. Diese zeige, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten „erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln“. Dem Bericht zufolge gibt es mittlerweile mehr als 20000 Wölfe in der EU. Überdies würden die Populationen in der Regel wachsen. Auch die Streifgebiete würden expandieren. Laut der Kommissionsanalyse sind Rudel mit Welpen mittlerweile in 23 Mitgliedstaaten anzutreffen.

Dieser Erhaltungserfolg sei durch den gesetzlichen Schutz, eine sensibilisierte Öffentlichkeit und die Verbesserung des Lebensraums ermöglicht worden. Die Kommission stellt allerdings zugleich fest, dass die Zunahme der Populationen den Wolf vermehrt in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten bringe. Genannt werden vor allem Nutzviehschäden. Die Behörde fordert die nationalen und lokalen Behörden dazu auf, mit Unterstützung der EU im derzeitigen Rahmen weiterhin die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Laut Kommission stehen EU-Mittel zur Verfügung, um angemessene Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die für die Verringerung der Nutzviehrisse durch den Wolf von entscheidender Bedeutung bleiben.

AgE/kl


Bauernverband zum Vorschlag der EU-Kommission: Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist längst überfällig

(DBV) Die Europäische Kommission hat gestern vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention abzusenken. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, bezeichnet dies als längst überfälligen Schritt und sieht damit den Einstieg in eine Regulierung des Wolfes für gerechtfertigt. Dem Vorschlag der EU-Kommission liegt eine Tiefenanalyse über den Zustand des Wolfes mit geschätzt 20.300 Wölfen und 65.500 getöteten Nutztieren innerhalb der EU zugrunde. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, betont Krüsken.
Einer Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention muss auch umgehend eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene in der FFH-Richtlinie folgen. Die Bundesregierung muss unabhängig von der Änderung der Berner Konvention zudem die Forderung der EU-Kommission umsetzen, alle Spielräume des europäischen Naturschutzrechts zu nutzen, um den Problemen mit dem Wolf zu begegnen. Hierfür muss unverzüglich das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, erklärt der Deutsche Bauernverband. Dies betreffe etwa die Übernahme aller möglichen Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes aus der FFH-Richtlinie. Die Bundesregierung darf nicht länger europäisches Recht zu Lasten der Weidetierhalter strenger umsetzen und damit mehrmals täglich Risse von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren durch Wölfe in Deutschland zulassen. Ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Regulierung des Wolfsbestandes ist EU-rechtlich möglich und geboten, um die Weidetierhaltung und die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern“, erklärt der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Pressemitteilung DBV