Die Hofübergabe ist eine besondere Zeit für jeden Betrieb. Die nächste Generation übernimmt und überlegt, was sie auf dem Betrieb verwirklichen will. Bei den bisherigen Betriebsleitern steht die Frage an, wie sie den Rest ihres Lebens gestalten wollen.
Doch wann beginnt eigentlich dieser Prozess der Hofübergabe? Viele Jahre vorab fängt man an, sich Gedanken zu machen: Baue ich die Maschinenhalle noch, oder lasse ich die Übernehmer entscheiden, was sie machen wollen? Einen Investitionsstau will man vermeiden. Gleichzeitig möglichst keine Schulden übergeben oder am besten die nächste Generation mit Kapital in ihr Unternehmerdasein starten lassen, sodass sie selbst entscheiden können ob und wenn ja, was sie bauen wollen – eine Gratwanderung.
Als Richtwert gilt, dass man mit 50 Jahren anfangen sollte, sich strategisch mit dem Thema Hofübergabe zu beschäftigen, zu überlegen, wie es weiter- geht, und entsprechend die (wirtschaftlichen) Entscheidungen zu treffen.
Der Hofübergabevertrag benötigt mindestens zwei Jahre Vorlaufzeit. Worüber man sich wann Gedanken machen sollte, was es auch aus steuerlicher und rechtlicher Sicht zu beachten gibt und noch vieles mehr, darüber sprechen die BLHV-Bezirksgeschäftsführer Verginiya Kaerger und Stefan Schrempp in einem Online-Seminar am 28. November zum Thema „Außerfamiliäre Hofübergabe im Nebenerwerb“. Außerdem findet vom 5. bis 6. Dezember das Hofübergabeseminar in St. Ulrich statt. Bis zum 3. Dezember kann man sich für das Kontaktforum Hofübergabe in Neckarelz im Januar anmelden. Dort geht es speziell um jene Betriebe ohne Nachfolge oder junge Menschen, die auf der Suche nach einem Betrieb sind.
Die Hofübergabe ist eine besondere Zeit für jeden Betrieb. Die nächste Generation übernimmt und überlegt, was sie auf dem Betrieb verwirklichen will. Bei den bisherigen Betriebsleitern steht die Frage an, wie sie den Rest ihres Lebens gestalten wollen.
Doch wann beginnt eigentlich dieser Prozess der Hofübergabe? Viele Jahre vorab fängt man an, sich Gedanken zu machen: Baue ich die Maschinenhalle noch, oder lasse ich die Übernehmer entscheiden, was sie machen wollen? Einen Investitionsstau will man vermeiden. Gleichzeitig möglichst keine Schulden übergeben oder am besten die nächste Generation mit Kapital in ihr Unternehmerdasein starten lassen, sodass sie selbst entscheiden können ob und wenn ja, was sie bauen wollen – eine Gratwanderung.
Als Richtwert gilt, dass man mit 50 Jahren anfangen sollte, sich strategisch mit dem Thema Hofübergabe zu beschäftigen, zu überlegen, wie es weiter- geht, und entsprechend die (wirtschaftlichen) Entscheidungen zu treffen.
Der Hofübergabevertrag benötigt mindestens zwei Jahre Vorlaufzeit. Worüber man sich wann Gedanken machen sollte, was es auch aus steuerlicher und rechtlicher Sicht zu beachten gibt und noch vieles mehr, darüber sprechen die BLHV-Bezirksgeschäftsführer Verginiya Kaerger und Stefan Schrempp in einem Online-Seminar am 28. November zum Thema „Außerfamiliäre Hofübergabe im Nebenerwerb“. Außerdem findet vom 5. bis 6. Dezember das Hofübergabeseminar in St. Ulrich statt. Bis zum 3. Dezember kann man sich für das Kontaktforum Hofübergabe in Neckarelz im Januar anmelden. Dort geht es speziell um jene Betriebe ohne Nachfolge oder junge Menschen, die auf der Suche nach einem Betrieb sind.