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GLÖZ-Auflagen in weiten Teilen fachfremd

Am  25. September tagte der BLHV-Strukturausschuss im Haus der Bauern in Freiburg. Hauptthema waren die durch die GLÖZ-Auflagen geforderten Bewirtschaftungseinschränkungen.

Gerade die  KWasser-Erosionsschutzgebiete, die nach der Einbeziehung des Regenerosivitätsfaktors neu ausgewiesen wurden, verursachen bei Praktikern tiefe Sorgenfalten auf der Stirn. Aufgrund der späten Veröffentlichung der neuen Karten mussten einige Landwirte ihre Anbauplanungen kurzfristig umstellen. Zudem weitet sich je nach Region die Erosionsschutzkulisse stark aus, was das Pflügen zwischen dem
1. Dezember und dem 16. Februar  stark einschränkt. Der BLHV-Strukturausschuss sieht viele Auflagen, die durch die GLÖZ-Standards verlangt werden, als fachfremd und aus Sicht der guten fachlichen Praxis als nicht umsetzbar an.

Der Ausschusssitzung wurde Jürgen Maurer, Vizepräsident des Landesbauernverbandes in  Baden-Württemberg (LBV), per Video zugeschaltet. Der  Schwesterverband befasst sich ebenfalls intensiv mit diesem Thema.   Man vereinbarte, dass die beiden Verbände in enger Abstimmung ihre Forderungen ausarbeiten werden, um sie geschlossen der Landespolitik zu unterbreiten. Weitere Themen waren das Mäh- und Zerkleinerungsverbot auf Stilllegungsflächen bei starker Verunkrautung, die Chancen und Risiken für die Agrarstruktur durch den verstärkten Ausbau der Photovoltaik sowie die geplanten Kürzungen der GAK-Mittel.

Patrik Heizmann

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