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Kommentar: Landwirte verpachten lassen

Bund und Land haben einen ambitionierten Ausbaupfad für die Photovoltaik (PV) vorgegeben. Der Zubau soll zur Hälfte auf Dachflächen und zur anderen Hälfte auf Freiflächen erfolgen. Die Gemeinden sind aufgefordert, entsprechende Vorbehaltsflächen auszuweisen. Die Flächen werden aus Regierungssicht dringend benötigt, um Deutschland mit sauberer und sicherer Energie zu versorgen. Zahlreiche, teilweise sehr große Projekte sind bereits in Planung. Das wird das Landschaftsbild in Südbaden schon bald verändern. Die PV ist im Energiemix ein wichtiges Puzzlestück, damit die Energieversorgung langfristig bezahlbar und von Importen aus dem Ausland unabhängig bleibt. Zwei Prozent der Landwirtschaftsfläche würden für eine Vollversorgung reichen. Es wird aber teilweise so getan, als ob ein Flächenverlust von ein oder zwei Prozent in Deutschland verschmerzbar sei. Tatsächlich würde aber der Flächenverbrauch enorm angekurbelt. Landwirtschaftliche Betriebe können vom Pachtflächenverlust sehr hart betroffen sein. Häufig fehlt ihnen eine wirksame Rechtsposition, um dagegenzuhalten. Berufsständisch kann es in dieser Situation nicht zufriedenstellen, wenn Regierungen, Kommunen und Projektierer den bewirtschaftenden Landwirten bloß die Rolle des Flächenverlierers zuweisen. Andererseits könnten sich Landwirte die Situation zunutze machen und die Flucht nach vorn antreten: Landwirtschaftliche Betriebe können PV-Anlagen selbst betreiben oder landwirtschaftliche Eigentumsflächen verpachten und/oder sich wenigstens am Betrieb einer Anlage beteiligen. Die möglichen Pachtzahlungen für Solarprojekte liegen weit oberhalb landwirtschaftlicher Pachten. Investitionen in PV-Anlagen  sind sehr hoch, aber die Erträge sind planbar und können sich besser rentieren als landwirtschaftliche Investitionen. Sowohl Verpachtung als auch Eigeninvestition können ein relativ sicheres wirtschaftliches Standbein beziehungsweise  eine Absicherung für landwirtschaftliche Betriebe sein. Besonders die Doppelnutzung von Flächen durch Agri-PV-Anlagen macht hier Sinn, da die landwirtschaftliche Nutzung weitestgehend erhalten bleiben kann. Bei Freiflächen-PV wirkt der Skaleneffekt. Je größer die Anlage, desto niedriger sind die Kosten je Hektar. Ideal sind Projektgrößen im Bereich von sieben bis 15 Hektar, da diese noch an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden können und somit keine großen Umspannwerke benötigen. Dafür sind sie aber groß genug, um die Fixkosten gering zu halten.

Die Verpachtung großer landwirtschaftlicher Flächen an PV-Projektierer darf nicht allein Sache von Gemeinden, Kirchen und Adel sein, die nicht immer die Interessen der Landwirte und die Bodenqualität berücksichtigen. Auch aktive Landwirte sollten geeignete Flächen gegebenenfalls gemeinsam identifizieren und zusammen diskriminierungsfrei und fair verpachten dürfen für die Energiewende.

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