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Wettbewerbsverzerrung durch Schweizer Landnahme

BLHV-Präsident Bernhard Bolkart machte Mitte Februar bei einem Gespräch mit der Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer erneut auf die Problematik der Wettbewerbsverzerrung durch Schweizer Landwirte am Hochrhein aufmerksam.

Weitere Teilnehmer der Gesprächsrunde waren neben anderen Michael Krumm, Abteilungspräsident der Abteilung Landwirtschaft im Regierungspräsidium Freiburg, seine Stellvertreterin Birgit Meyer und Otmar König von der Rechtsabteilung des BLHV. Schweizer Landwirte nutzen die hohen Inlandspreise der Schweiz ohne Zollabgaben für Getreide, das sie auf deutscher Seite  produzieren und innerhalb eines Zehn-Kilometer-Streifens in die Schweiz verbringen. Dies führt zu einer Benachteiligung der einheimischen Landwirte auf dem Grundstücks- und Pachtmarkt in der Grenzregion.

Missbrauch unterbinden

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sagte zu, den grenzüberschreitenden Austausch zwischen den Behörden zu intensivieren, um missbräuchliche Inanspruchnahmen der zollfreien Einfuhr zu unterbinden. Die Zollfreiheit ist in völkerrechtlichen Abkommen auf nationaler und europäischer Ebene geregelt, die genaue Einhaltung und Überwachung ihrer Spielregeln ist dringend geboten, wurde betont. Es bestehen demnach  bereits entsprechende bilaterale Gesprächsebenen, die man hierfür nutzen könne, zum Beispiel zur Klärung von Fragen der Amtshilfe bei Ermittlungen und des Datenaustauschs. Hinsichtlich der Beschickung von Schweizer Wochenmärkten (Marktverkehr) durch deutsche Gemüsebauern habe die Stadt Basel bereits erkannt, dass es ohne die deutschen Lieferanten nicht gehe, und ihnen daher keine Knüppel zwischen die Beine geworfen werden sollten.

Daher begrüßt der BLHV, dass die Schweizer Seite ihre für 2023 geplante Verschärfung in der Handhabe des Marktverkehrs nach politischer Intervention auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hat. Insgesamt müssten deutsche Landwirte aus der Grenzregion einen besseren Zugang zum Schweizer Markt bekommen, forderte BLHV-Präsident Bolkart abschließend.

Otmar König

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