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Kleinbeihilfe richtig beantragen

Damit die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig ausbezahlt werden können, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.

Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen ab sofort und noch bis zum  31. Oktober  den Zuschuss nur  elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen. Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die   energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft erhalten haben. Die Beihilfe beträgt unter Berücksichtigung der Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15000 Euro. Das Antragsverfahren findet nur  elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober, 24.00 Uhr. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung

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