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Kommentar: Kommt eine Dreiteilung der Landwirtschaft?

Die Betriebsprämie heißt künftig „Einkommensbeihilfe“. Der Einkommenseffekt von Direktzahlungen wird gegenüber der bisherigen Förderperiode indes auf weniger als die Hälfte zusammenschrumpfen. Gerade im Ackerbau kann der Einkommensbeitrag im Einzelfall schon mal gegen Null gehen. Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich.

1) Umschichtung
Die Einkommenswirksamkeit wurde geschmälert durch Umschichtung eines Drittels des Mittelvolumens aus der ersten Säule in die zweite Säule und in EcoSchemes. Eigentlich soll die erste Säule die höheren Standards für Europas Bauern ausgleichen. Das gelingt immer weniger.

2) Konditionalität
Die ambitionierte Umsetzung von nichtlandwirtschaftlichen Zielen bedeutet für Landwirte neue zusätzliche Auflagen, die ins Geld gehen. Nur wenige alte Auflagen wurden abgeschafft. Unter dem Stichwort „Konditionalität“ wird insbesondere der Ackerbau-Betrieb mit massiven neuen GLÖZ-Auflagen wie Winterbodenbedeckung, Fruchtfolge und Produktionsverzicht belegt.

3) Inflation
Die EU-Agrarpolitik konnte das Mittelvolumen in den Agrarfonds zwar nominal halten. Die zu erwartenden Prämien werden von der galoppierenden Inflation im Euroraum Jahr für Jahr aber spürbar entwertet. In Zeiten höherer Marktpreise verlieren Umweltprämien betriebswirtschaftlich an Attraktivität.

Dass Landwirte bei anstehenden Reformen Unmut äußern, wäre eigentlich nichts Besonderes. Noch nie aber haben so viele Ackerbauern wie bei der jetzigen GAP-Reform beim BLHV nachgefragt, unter welchen Bedingungen sie denn aus dem Gemeinsamen Antrag aussteigen können. Die Politik belastet mit jeder Reform die Direktzahlungen mit noch mehr Umweltauflagen. Direktzahlungen sind eingegrünt und haben bereits den Charakter von Umweltprämien. Die Gestaltungsmöglichkeiten, bei den Direktzahlungen noch mehr draufzusatteln, sind nun weitestgehend ausgemostet.

Die jüngsten Beschlüsse der Agrarministerkonferenz, die GLÖZ-Pflichten zum Fruchtwechsel und zur Brache ein Jahr auszusetzen, könnten dazu führen, dass Ackerbauern ihre Entscheidungen über einen Ausstieg um ein Jahr verschieben.

Jedes Unternehmen kann Überlegungen anstellen, wie es sich künftig ausrichten oder gar aufspalten will – in ein Bio-Unternehmen? Oder in ein Unternehmen mit konventioneller Bewirtschaftungsweise? Oder gar in ein antragsfreies Unternehmen? Die Politik hat es mit der GAP nach 2027 in der Hand, ob die deutsche Landwirtschaft künftig von so einer Dreiteilung geprägt sein wird.

Hubert God