Abschluss – Die meisten Betriebe haben den diesjährigen Gemeinsamen Antrag gestellt. Jetzt sollten sie das Konto der Zahlungsansprüche (ZA) letztmalig abgleichen.
Deutschland schafft das ZA-System 2023 ab. Dann kann man Direktzahlungen für beihilfefähige Flächen ohne Prämienrechte beantragen. Im laufenden Jahr sind Zahlungsansprüche jedoch Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Deshalb sollten alle Antragsteller den Stand der ZA mit dem Umfang der beihilfefähigen Flächen vergleichen. Am einfachsten geht das in FIONA. Dort wird unter der Rubrik „DZ“ angezeigt, in welchem Umfang die Anzahl der ZA von der beihilfefähigen Hektarfläche im Unternehmen abweicht. Für den Fall, dass es in den vergangenen Wochen Veränderungen bei den ZA gegeben hat, sollte der Antragsteller den aktuellen Stand nachsehen in seinem Online-ZA-Konto in der „ZID“.
Letzte Frist 10. Juni
Die Übertragung überzähliger ZA kann bis zum Stichtag 16. Mai 2022 privatrechtlich zwischen Abgeber und Übernehmer vereinbart werden. Ob die Übertragung in Form von Verkauf oder Verpachtung geschieht, macht im Hinblick auf das bevorstehende Ende des ZA-Systems letztlich keinen Unterschied. Letzte Frist für die nötige offizielle Übertragungsmeldung ist dieses Jahr am 10. Juni. Das ZA-Konto komplett leerräumen sollten jene Landwirte, die dieses Jahr keinen Antrag mehr stellen, zum Beispiel, weil sie den Betrieb im vergangenen oder dieses Jahr aufgegeben haben.
BLHV-Komplettservice
Seit 2016 vermittelt der BLHV ZA für seine Mitglieder. In den vergangenen vier Jahren konnte der BLHV sämtliche Verkaufs- und Kaufwünsche seiner Mitglieder bedienen. Die BLHV-Vermittlung ist als Komplettservice angelegt. Die Übertragung wird in der ZID vom BLHV gemeldet und der Kunde erhält davon das Übertragungsprotokoll. Mitglieder können mit einem einfachen Formular überzählige ZA unkompliziert verkaufen und erhalten je ZA 50 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Mit demselben Formular können Mitglieder auch den Kaufwunsch anmelden. Beim Kauf fallen eine einmalige Grundgebühr von 40 Euro und eine Vermittlungsgebühr von 20 Euro je ZA an. Ein ZA-Kauf ist erst ab etwa einem ZA sinnvoll. Das Formular ist erhältlich unter gerda.buehler@blhv.de oder Telefon 0761/27133 221.
Hubert God
Abschluss – Die meisten Betriebe haben den diesjährigen Gemeinsamen Antrag gestellt. Jetzt sollten sie das Konto der Zahlungsansprüche (ZA) letztmalig abgleichen.
Deutschland schafft das ZA-System 2023 ab. Dann kann man Direktzahlungen für beihilfefähige Flächen ohne Prämienrechte beantragen. Im laufenden Jahr sind Zahlungsansprüche jedoch Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Deshalb sollten alle Antragsteller den Stand der ZA mit dem Umfang der beihilfefähigen Flächen vergleichen. Am einfachsten geht das in FIONA. Dort wird unter der Rubrik „DZ“ angezeigt, in welchem Umfang die Anzahl der ZA von der beihilfefähigen Hektarfläche im Unternehmen abweicht. Für den Fall, dass es in den vergangenen Wochen Veränderungen bei den ZA gegeben hat, sollte der Antragsteller den aktuellen Stand nachsehen in seinem Online-ZA-Konto in der „ZID“.
Letzte Frist 10. Juni
Die Übertragung überzähliger ZA kann bis zum Stichtag 16. Mai 2022 privatrechtlich zwischen Abgeber und Übernehmer vereinbart werden. Ob die Übertragung in Form von Verkauf oder Verpachtung geschieht, macht im Hinblick auf das bevorstehende Ende des ZA-Systems letztlich keinen Unterschied. Letzte Frist für die nötige offizielle Übertragungsmeldung ist dieses Jahr am 10. Juni. Das ZA-Konto komplett leerräumen sollten jene Landwirte, die dieses Jahr keinen Antrag mehr stellen, zum Beispiel, weil sie den Betrieb im vergangenen oder dieses Jahr aufgegeben haben.
BLHV-Komplettservice
Seit 2016 vermittelt der BLHV ZA für seine Mitglieder. In den vergangenen vier Jahren konnte der BLHV sämtliche Verkaufs- und Kaufwünsche seiner Mitglieder bedienen. Die BLHV-Vermittlung ist als Komplettservice angelegt. Die Übertragung wird in der ZID vom BLHV gemeldet und der Kunde erhält davon das Übertragungsprotokoll. Mitglieder können mit einem einfachen Formular überzählige ZA unkompliziert verkaufen und erhalten je ZA 50 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Mit demselben Formular können Mitglieder auch den Kaufwunsch anmelden. Beim Kauf fallen eine einmalige Grundgebühr von 40 Euro und eine Vermittlungsgebühr von 20 Euro je ZA an. Ein ZA-Kauf ist erst ab etwa einem ZA sinnvoll. Das Formular ist erhältlich unter gerda.buehler@blhv.de oder Telefon 0761/27133 221.
Hubert God