Geben sich viele Grünlandbetriebe nun einen Ruck und melden sich bei einer Ökokontrollstelle an, so ist das ganz im Sinne des Landesziels, den Ökoanteil in den kommenden acht Jahren auf 30 bis 40 Prozent hochzuschrauben. Steigert die neue Kombinationsmöglichkeit mit vier Kennarten und FFH dann die Prämienhöhe noch weiter in ungeahnte Höhen, wird dies vordergründig auch der Verantwortung des Landes für den Erhalt von FFH-Wiesen gerecht und belässt es nicht bei der unsäglichen Überwälzung der Verantwortung mit dem Instrument des hoheitlichen Zwangs.
Die Sorge ist berechtigt, dass solche Grünlandflächen nicht mehr zu den Viehhaltern wandern. Der BLHV hatte für die kommende Förderperiode seinen Vorschlag bekräftigt, dass die Ökoförderung von Grünlandflächen von einem Mindestviehbesatz an Raufutterfressern abhängig sein sollte. Dazu konnte sich wiederum die Landesregierung nicht durchringen.
Umstellungswillige Grünlandbetriebe, deren Ställe noch nicht die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen, werden sich jetzt mit ihren Hofnachfolgern zusammensetzen und gründlich überlegen, ob sie in den teuren Um- oder Neubau des Stalles, in Risiko und viel Arbeit investieren möchten. Dafür mögen Investitionshilfen und diverse Tierprämien sprechen.
Der starke Förderanreiz für Ökogrünland könnte nun aber auch eine Welle von Stallschließungen auslösen. Eine viehlose Grünlandbewirtschaftung bringt letztlich eine große Entlastung für die ganze Familie. Jeder Betrieb muss das für sich selbst entscheiden – erst recht dann, wenn sich die Landesregierung solchen Entwicklungen nicht wirksam entgegenstemmt.
Auf www.blhv.de/gap stellt der BLHV seinen neue Prämienrechner für die kommende Förderperiode vor. Er bringt ans Licht, wie stark sich die Prämiensituation für Ökogrünland ab 2023 verbessert.
Hubert God
Geben sich viele Grünlandbetriebe nun einen Ruck und melden sich bei einer Ökokontrollstelle an, so ist das ganz im Sinne des Landesziels, den Ökoanteil in den kommenden acht Jahren auf 30 bis 40 Prozent hochzuschrauben. Steigert die neue Kombinationsmöglichkeit mit vier Kennarten und FFH dann die Prämienhöhe noch weiter in ungeahnte Höhen, wird dies vordergründig auch der Verantwortung des Landes für den Erhalt von FFH-Wiesen gerecht und belässt es nicht bei der unsäglichen Überwälzung der Verantwortung mit dem Instrument des hoheitlichen Zwangs.
Die Sorge ist berechtigt, dass solche Grünlandflächen nicht mehr zu den Viehhaltern wandern. Der BLHV hatte für die kommende Förderperiode seinen Vorschlag bekräftigt, dass die Ökoförderung von Grünlandflächen von einem Mindestviehbesatz an Raufutterfressern abhängig sein sollte. Dazu konnte sich wiederum die Landesregierung nicht durchringen.
Umstellungswillige Grünlandbetriebe, deren Ställe noch nicht die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen, werden sich jetzt mit ihren Hofnachfolgern zusammensetzen und gründlich überlegen, ob sie in den teuren Um- oder Neubau des Stalles, in Risiko und viel Arbeit investieren möchten. Dafür mögen Investitionshilfen und diverse Tierprämien sprechen.
Der starke Förderanreiz für Ökogrünland könnte nun aber auch eine Welle von Stallschließungen auslösen. Eine viehlose Grünlandbewirtschaftung bringt letztlich eine große Entlastung für die ganze Familie. Jeder Betrieb muss das für sich selbst entscheiden – erst recht dann, wenn sich die Landesregierung solchen Entwicklungen nicht wirksam entgegenstemmt.
Auf www.blhv.de/gap stellt der BLHV seinen neue Prämienrechner für die kommende Förderperiode vor. Er bringt ans Licht, wie stark sich die Prämiensituation für Ökogrünland ab 2023 verbessert.
Hubert God