Vor gut einem Jahr wurde in Baden-Württemberg ein „zumutbares“ Herdenschutzkonzept für Rinder veröffentlicht. Nun gab es erste Anpassungen in der Alterklasse 2 – also bei Rindern älter als acht Wochen – und auch die Fördersätze wurden festgelegt. Die Änderungen stammen aus dem Herdenschutzprojekt Südschwarzwald, bei dem 15 Betriebe die Maßnahmen in der Praxis testen.
Die Förderung erfolgt nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Teil F3 und beträgt jeweils 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Betrieb maximal 30.000 Euro im Jahr bekommen kann. Das Geld muss jedes Jahr neu bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Wer 2023 schon Maßnahmen umgesetzt hat, kann den Antrag auch nachträglich stellen.
Altersklassenmodell bleibt
Grundsätzlich wird im Konzept weiterhin zwischen zwei Altersklassen unterschieden. Das haben wir euch auch schon mal hier vorgestellt. Zur Altersklasse 1 zählen bis zu acht Wochen alte Kälber, die im Grunde wie Schafe und Ziegen geschützt werden sollten. Welche Fördersätze hier gelten, können Sie in der Originalveröffentlichung des Umweltministeriums nachlesen.
Bei der Altersklasse 2 – also bei allen Rindern älter als acht Wochen, Zwergrinder ausgenommen – müssen immer zwei Maßnahmen kombiniert werden: eine Ziffer mit einem Buchstaben. Das ganze haben wir euch in zwei Tabellen ganz am Ende der Seite übersichtlich zusammengefasst. Die Maßnahmen 1 bis 3 (erste Tabelle) sollen den Herdenverbund fördern und somit die „kompakte Weideführung“ gewährleisten.
Das hat sich im Vergleich zu 2023 geändert
Als wehrhafte Tiere gelten nicht mehr nur Bullen und Ochsen ab 24 Monaten sowie Kühe nach der zweiten Kalbung, sondern auch Färsen ab 24 Monaten. Außerdem wurde nun definiert, dass wehrhafte Tiere Weideerfahrung aus mindestens einer Saison mitbringen müssen. Gleichzeitig ist die Altersgrenze von zehn Jahren weggefallen.
Muttertiere mit guten Mutterinstinkten werden gar nicht mehr in der Kategorie wehrhafte Tiere geführt. Dazu zählten bislang Kühe, deren Kalb nicht älter als sechs Monate alt ist. Da aber Herden, die aus mindestens fünf gesunden Rindern mit gemeinsamer Weideerfahrung bestehen, grundsätzlich als wehrhaft genug gelten, sind hier keine weiteren Maßnahmen notwendig. Das trifft sowohl auf Mutterkuhherden mit Kälbern älter als acht Wochen als auch auf reine Milchviehherden zu.
Zudem wurde das System „Turbo Fladry“ – also der elektrifizierte Lappenzaun – genauer definiert. Die wichtigste Änderung hier: Die Stromlitze muss nicht mehr 2000 sondern 4000 Volt führen.
Lamas sind im Südschwarzwald für den Herdenschutz weiterhin eher ungeeignet. Wer über diese Option nachdenkt, muss sich auf jeden Fall von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) beraten lassen. Hinzugekommen ist die Vorgabe, dass Lamas nur auf einer Portionsweide eingesetzt werden können.
Herdenschutz für Rinder bleibt freiwillig
Alle Herdenschutzmaßnahmen für Rinder sind freiwillig. Um eine Enschädigung im Falle eines Risses zu bekommen, müssen die Maßnahmen also nicht umgesetzt werden.
Einzige Ausnahme: Wer eine Förderung in Anspruch genommen hat, muss die Maßnahmen auch umsetzen und instandhalten.
Allerdings: Wo die Zaunbaufirmen nicht hinterherkommen, muss auch der Tierhalter keine Konsequenzen fürchten.
Kombination 2 mit a: 20 Jungrinder und zwei wehrhafte Rinder, davon eines nur während der Weidesaison gehalten, das andere ganzjährig im Betrieb: Ziffer 2 (mehrtägige Vorweide) 396 Euro + Buchstabe a (ein wehrhaftes Rind in der Weidesaison 470 Euro + ein wehrhaftes Rind ganzjährig 1600 Euro) = 2466 Euro pro Jahr
Kombination 3 mit b: 20 Jungrinder auf Portionsweide mit Turbo Fladry mit 30 Stunden Arbeitsaufwand zur Installation des Turbo Fladrys: Ziffer 3 (Portionsweide) 1160 Euro + Buchstabe b (30 Arbeitsstunden) 600 Euro = 1760 Euro pro Jahr zuzüglich Förderung für Turbo-Fladry-Material.
Vor gut einem Jahr wurde in Baden-Württemberg ein „zumutbares“ Herdenschutzkonzept für Rinder veröffentlicht. Nun gab es erste Anpassungen in der Alterklasse 2 – also bei Rindern älter als acht Wochen – und auch die Fördersätze wurden festgelegt. Die Änderungen stammen aus dem Herdenschutzprojekt Südschwarzwald, bei dem 15 Betriebe die Maßnahmen in der Praxis testen.
Die Förderung erfolgt nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Teil F3 und beträgt jeweils 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Betrieb maximal 30.000 Euro im Jahr bekommen kann. Das Geld muss jedes Jahr neu bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Wer 2023 schon Maßnahmen umgesetzt hat, kann den Antrag auch nachträglich stellen.
Altersklassenmodell bleibt
Grundsätzlich wird im Konzept weiterhin zwischen zwei Altersklassen unterschieden. Das haben wir euch auch schon mal hier vorgestellt. Zur Altersklasse 1 zählen bis zu acht Wochen alte Kälber, die im Grunde wie Schafe und Ziegen geschützt werden sollten. Welche Fördersätze hier gelten, können Sie in der Originalveröffentlichung des Umweltministeriums nachlesen.
Bei der Altersklasse 2 – also bei allen Rindern älter als acht Wochen, Zwergrinder ausgenommen – müssen immer zwei Maßnahmen kombiniert werden: eine Ziffer mit einem Buchstaben. Das ganze haben wir euch in zwei Tabellen ganz am Ende der Seite übersichtlich zusammengefasst. Die Maßnahmen 1 bis 3 (erste Tabelle) sollen den Herdenverbund fördern und somit die „kompakte Weideführung“ gewährleisten.
Das hat sich im Vergleich zu 2023 geändert
Herdenschutz für Rinder bleibt freiwillig
Alle Herdenschutzmaßnahmen für Rinder sind freiwillig. Um eine Enschädigung im Falle eines Risses zu bekommen, müssen die Maßnahmen also nicht umgesetzt werden.
Einzige Ausnahme: Wer eine Förderung in Anspruch genommen hat, muss die Maßnahmen auch umsetzen und instandhalten.
Allerdings: Wo die Zaunbaufirmen nicht hinterherkommen, muss auch der Tierhalter keine Konsequenzen fürchten.
Förderung Maßnahmengruppe Ziffer
Förderung Maßnahmengruppe Buchstabe
Alle Fördersätze können Sie auch in der Originalveröffentlichung des Umweltministeriums nachlesen.
Zwei Rechenbeispiele
Ziffer 2 (mehrtägige Vorweide) 396 Euro + Buchstabe a (ein wehrhaftes Rind in der Weidesaison 470 Euro + ein wehrhaftes Rind ganzjährig 1600 Euro) = 2466 Euro pro Jahr
Ziffer 3 (Portionsweide) 1160 Euro + Buchstabe b (30 Arbeitsstunden) 600 Euro = 1760 Euro pro Jahr zuzüglich Förderung für Turbo-Fladry-Material.
Weitere Informationen zum Herdenschutzprojekt finden Sie unter: www.herdenschutzprojekt.de
Maria Wehrle